Preise
Behandlungskosten
Ich rechne nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Heilpraktikerleistungen sind von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 UStG befreit.
Private Krankenversicherungen und private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten und Arzneimittel. Je nach Versicherung werden bis zu 100 % übernommen. Manche Versicherungen übernehmen allerdings nur Teilsätze. Sie erhalten von mir eine übersichtliche Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Die Kostenübernahme durch Privatversicherungen oder Beihilfe hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung wegen der Kostenübernahme in Verbindung, um abzuklären, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.
Hier finden Sie die Dornsteintabelle
Als Heilpraktiker*innen können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Mein Honorar wird nach den Sitzungen fällig. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei der Versicherung oder Krankenkasse einreichen können.
Für Selbstzahler*innen dienen folgende Honorarstaffelungen als Orientierung, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
Erstanamnese, Beratung & Vitalfeld-Messung
Beim ersten Termin steht das gründliche Kennenlernen und Verstehen Ihrer gesundheitlichen Situation im Mittelpunkt.
Die Erstanamnese umfasst ein ausführliches Gespräch über Ihre Beschwerden, Ihre gesundheitliche Vorgeschichte sowie Lebens-und Ernährungsgewohnheiten. Je nach Bedarf schließt sich eine Vitalfeld-Messung, eine erste Beratung und die Besprechung möglicher Therapieansätze an.
Ich nehme mir dafür ausreichend Zeit - der erste Termin dauert in der Regel ca. 2 Stunden.
Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand und beträgt (80 € pro 60 Minuten).
Folgetermine
€80 (60 Minuten) / €40,00 (30 Minuten)
(ggf. Behandlung, Beratung, Untersuchung, Vitalfeldtherapie)
Sollten Termine deutlich kürzer oder länger ausfallen, wird dementsprechend angepasst.
Die ästhetischen Behandlungen werden nicht von den Privatkrankenkassen übernommen. Der Preis richtet sich nach der zu behandelten Zone.
Laborkosten
Für bestimmte diagnostische Untersuchungen (z.B. Blut-, Stuhl- oder Speichelanalysen) arbeite ich mit einem externen Fachlabor zusammen. Die entstehenden Laborkosten werden direkt vom Labor an Sie berechnet.
Selbstverständlich kläre ich Sie vorab ausführlich über die voraussichtlichen Kosten der jeweiligen Untersuchung auf.
Bitte beachten Sie, dass Laborkosten nicht Bestandteil meiner eigenen Rechnung sind und in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen können die Kosten je nach Vertrag teilweise oder vollständig erstatten.
Terminabsage
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail ab.
Bei kurzfristigen Absagen oder nicht Erscheinen behalte ich mir vor, eine Ausfallgebühr zu berechnen. Diese Regelung ist notwendig, da kurzfristig frei gewordene Termine in der Regel nicht neu vergeben werden können.

